
Nicht nur BFSG: Warum das AGG barrierefreie Karriereseiten längst zur Pflicht macht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bzw. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sorgt bei vielen Recruitern und Personalmarketern in Deutschland und Österreich für Stirnrunzeln. Ab dem


Abgesehen von einer unmittelbaren Adressierung der Zielgruppen (Schüler, Berufseinsteiger, Berufserfahrene & Co. sind keine Zielgruppen), mangelt es häufig an Relevanz: Egal ob Text, Bild, Video oder Audio – Inhalte, die auf die Bedürfnisse, Erwartungen und Wünsche der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sind und die diese benötigt, um eine Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung zu treffen (Stichwort: Selbstselektion), fehlen entweder ganz oder aber sind nur schwer zu finden. Fehlen relevante Inhalte, die anschaulich, verständlich, beschreibend und konkret sind, kannst du dem Nutzer, egal welcher Zielgruppe, keinen Mehrwert bieten und auch keine Wirkung bei ihm entfalten. Wenn es dir nicht gelingt, mit deinen Botschaften die richtigen Menschen von dir als Arbeitgeber zu überzeugen, wird es dir auch nicht gelingen, sie zu einer Bewerbung zu motivieren. Mangelnde Relevanz wiederum ist gleichbedeutend mit fehlenden Möglichkeiten der Selbstselektion: Wie soll ein Interessent herausfinden, ob er und dein Unternehmen zusammenpassen, wenn es an Transparenz und relevanten Informationen mangelt?